Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst die Kernbereiche des Immobilienrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts.
Gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung kann durch eine professionelle Beratung sehr viel Schaden abgewendet werden!
Wer baut hat viele Aspekte zu beachten.
Das Arbeitsrecht hält für Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte und Arbeitgeber gleichermaßen viel Konfliktpotential bereit.
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Das Mietrecht gibt einen Rahmen für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter vor.
Die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung erfolgt im Mietvertrag.
Streitig sind oft Fragen des Leistungsbezugs gegenüber den Sozialversicherungs-trägern, Krankenkassen, Rententrägern, der Agentur für Arbeit, aber auch gegenüber den gesetzlichen Unfallkassen und den Pflegekassen.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Beziehungen von Eigentümer, Verwalter und der Gemeinschaft aller Miteigentümer im Spannungsverhältnis zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.